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   LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02   

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https://dejure.org/2002,16317
LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02 (https://dejure.org/2002,16317)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.08.2002 - 15 Sa 35/02 (https://dejure.org/2002,16317)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. August 2002 - 15 Sa 35/02 (https://dejure.org/2002,16317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und dessen Fortbestand; Anspruch auf weiteres Arbeitsentgelt; Abgabe einer Kündigungserklärung; Widerruf der Ermächtigung zur Erbringung von Dienstleistungen; Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers; Leistung von Sicherheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Der jeweilige Vertragstyp ergibt sich aus dem wirklichen Geschäftsinhalt (vgl. BAG, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00, AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Die Beschäftigung von eigenem Personal ist ein wesentliches Merkmal selbstständigen Tätigwerdens (vgl. BAG, Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96, BAGE 86, 170 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Zeitungsausträger; Urteil vom 12. Dezember 2001, a.a.O.).

  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80

    Mittelbares Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Auch die Annahme eines mittelbaren Arbeitsverhältnisses scheidet aus, weil ein solches nur dann vorliegt, wenn sich ein Arbeitnehmer gegenüber einem anderen - dem Mittelsmann -, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, zur Leistung von Arbeit verpflichtet, wobei die Arbeit tatsächlich mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen geleistet wird (vgl. BAG, Urteil vom 8. August 1958 - 4 AZR 173/55, BAGE 6, 232 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis; Urteil vom 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80, BAGE 39, 201 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis).
  • BAG, 08.08.1958 - 4 AZR 173/55

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsvertrag - Mittelbares

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Auch die Annahme eines mittelbaren Arbeitsverhältnisses scheidet aus, weil ein solches nur dann vorliegt, wenn sich ein Arbeitnehmer gegenüber einem anderen - dem Mittelsmann -, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, zur Leistung von Arbeit verpflichtet, wobei die Arbeit tatsächlich mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen geleistet wird (vgl. BAG, Urteil vom 8. August 1958 - 4 AZR 173/55, BAGE 6, 232 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis; Urteil vom 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80, BAGE 39, 201 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Die Beschäftigung von eigenem Personal ist ein wesentliches Merkmal selbstständigen Tätigwerdens (vgl. BAG, Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96, BAGE 86, 170 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Zeitungsausträger; Urteil vom 12. Dezember 2001, a.a.O.).
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 447/92

    Arbeitsrechtlicher Status eines Co-Piloten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit ist zur Begründung der Arbeitnehmereigenschaft weder erforderlich noch ausreichend (vgl. BAG, Urteil vom 16. März 1994 - 5 AZR 447/92, AP Nr. 68 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Im Arbeitsverhältnis ist es zwar nicht ganz ausgeschlossen, aber durchaus unüblich, dass der Arbeitnehmer dritte Personen zur Erfüllung seiner Arbeitspflicht heranzieht (vgl. § 613 Satz 1 BGB) (vgl. BAG, Urteil vom 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65, BAGE 18, 87 = AP Nr. 2 zu § 92 HGB).
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Soweit sich die Beklagte für die von ihr vertretene Auffassung auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 4/87, BGHZ 102, 332 = AP Nr. 9 zu § 130 ZPO = NJW 1988, 2114) beruft, ist darin ausgeführt, zur ordnungsgemäßen Klagerhebung gehöre grundsätzlich auch die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers.
  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Der zunächst vom Kläger unter Hinweis auf eine Entscheidung des BAG (Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 AZR 484/93, AP Nr. 28 zu § 4 KSchG 1969) zur Erfassung möglicher späterer Kündigungen angekündigte Feststellungsantrag, dass das Arbeitsverhältnis über die im Antrag Ziffer 1 genannten Zeitpunkte hinaus auf unbestimmte Zeit fortbestehe, ist vom Arbeitsgericht zutreffend als allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO aufgefasst worden.
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. BAG, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99, BAGE 93, 310 = APNr. 70 zu § 2 ArbGG 1979).
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02
    b) Arbeitsverhältnisse unterscheiden sich von anderen Rechtsverhältnissen, die auch die Leistung von Diensten zum Inhalt haben, durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zu Dienstleistung Verpflichtete befindet (vgl. BAG, Urteil vom 30. September 1998 - 5 AZR 563/97, BAGE 90, 36 = AP Nr. 103 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

  • BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 325/84

    Örtlicher Geltungsbereich von Tarifverträgen - Erfüllungsort

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 52/91

    Betriebsratswahl - Arbeitnehmer - Heimarbeit

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96

    Kündigung eines nach Rücknahme der Beamtenernennung wiederaufgelebten

  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 227/93

    Kündigung wegen Überführung nach Einigungsvertrag

  • BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54

    Wirksame Kündigung - Wortwahl - Maßgebliches Verhalten - Deklaratorische Äußerung

  • BAG, 11.06.1959 - 2 AZR 334/57

    Kündigungserklärung - Zurechnung als zugegangen - Inhalt

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